Die Gemeinde Baldramsdorf hat gemäß § 35 Abs. 2 Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung (K-AGO) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates im Internet kundzumachen. Die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates ist gemäß § 45 Abs. 4 K-AGO jedenfalls innerhalb von zwei Monaten fertig zu stellen.
Nach § 45 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung (K-AGO) gelten folgende Bestimmungen zur Kundmachung von Niederschriften im Internet:
📌 Was muss im Internet bereitgestellt werden?
- Die endgültigen Niederschriften über öffentliche Sitzungen des Gemeinderates müssen nicht vollständig im Internet veröffentlicht werden, aber:
- die vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse jeweils in ihrem genauen Wortlaut und
- das Ergebnis der Abstimmung zu diesen Beschlüssen
sind im Internet bereitzustellen.
🕒 Zeitpunkt bzw. Frist
- Die Niederschrift ist innerhalb von zwei Monaten nach der Sitzung an die Gemeinderäte oder Gemeinderatsparteien zu übermitteln (spätestens eine Woche vor der nächsten Gemeinderatssitzung).
- Die Niederschrift kann bis zur nächsten Gemeinderatssitzung berichtigt werden. Erst nach dieser Sitzung gilt die Niederschrift als genehmigt, da ab diesem Zeitpunkt keine Änderungen mehr möglich sind; anschließend wird sie für die Veröffentlichung im Internet fertiggestellt.
- Sobald die endgültige Niederschrift feststeht, müssen die Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse im Internet bereitgestellt werden. Ein konkreter Stichtag für die Internet-Kundmachung ist nicht gesondert im Gesetz genannt; es folgt aber aus der Fertigstellungsfrist der Niederschrift selbst.