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Sitzungsprotokolle

Die Gemeinde Baldramsdorf hat gemäß § 35 Abs. 2 Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung (K-AGO) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates im Internet kundzumachen. Die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates ist gemäß § 45 Abs. 4 K-AGO jedenfalls innerhalb von zwei Monaten fertig zu stellen. 

Nach § 45 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung (K-AGO) gelten folgende Bestimmungen zur Kundmachung von Niederschriften im Internet:

📌 Was muss im Internet bereitgestellt werden?

  • Die endgültigen Niederschriften über öffentliche Sitzungen des Gemeinderates müssen nicht vollständig im Internet veröffentlicht werden, aber:
    • die vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse jeweils in ihrem genauen Wortlaut und
    • das Ergebnis der Abstimmung zu diesen Beschlüssen

sind im Internet bereitzustellen. 

🕒 Zeitpunkt bzw. Frist

  • Die Niederschrift ist innerhalb von zwei Monaten nach der Sitzung an die Gemeinderäte oder Gemeinderatsparteien zu übermitteln (spätestens eine Woche vor der nächsten Gemeinderatssitzung).
  • Die Niederschrift kann bis zur nächsten Gemeinderatssitzung berichtigt werden. Erst nach dieser Sitzung gilt die Niederschrift als genehmigt, da ab diesem Zeitpunkt keine Änderungen mehr möglich sind; anschließend wird sie für die Veröffentlichung im Internet fertiggestellt.
  • Sobald die endgültige Niederschrift feststeht, müssen die Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse im Internet bereitgestellt werden. Ein konkreter Stichtag für die Internet-Kundmachung ist nicht gesondert im Gesetz genannt; es folgt aber aus der Fertigstellungsfrist der Niederschrift selbst. 

Gemeinderatssitzungen 2025

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Gemeinderatssitzungen 2024

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Gemeinderatssitzungen 2023

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Gemeinderatsitzungen 2021 und 2022

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