Sitzungsprotokolle
Die Gemeinde Baldramsdorf hat gemäß § 35 Abs. 2 Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung (K-AGO) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates im Internet kundzumachen. Die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates ist gemäß § 45 Abs. 4 K-AGO jedenfalls innerhalb von zwei Monaten fertig zu stellen. Nach Fertigstellung der Niederschrift sind die vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse gemäß § 45 Abs. 6 K-AGO unter Wahrung der Interessen des Datenschutzes in ihrem genauen Wortlaut samt dem Ergebnis der Abstimmung im Internet zu veröffentlichen.