Zum Inhalt springen Zum Seitenende springen

HEIZKOSTEN-UNTERSTÜTZUNG IN KÄRNTEN

← Zurück zur Übersicht

HEIZKOSTEN-UNTERSTÜTZUNG IN KÄRNTEN

BEITRAG VOM 07.10.2026

Wohnbeihilfe NEU & Betriebskostenunterstützung - Information für Bürger:innen

Wichtig: Der frühere Heizkostenzuschuss wird nicht mehr einmal jährlich über die Gemeinde beantragt. Unterstützungen für Wohn-, Betriebs- und Heizkosten erfolgen nun über Leistungen des Landes Kärnten.

Seite /