Information Gebührenbremse

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Zur Finanzierung der Gebührenbremse hat der Bund Ende des Jahres 2023 einen Zweckzuschuss an die Bundesländer beschlossen. Insgesamt werden damit 150 Millionen Euro an die Bundesländer auf alle österreichischen Gemeinden verteilt.

Die Gemeinde Baldramsdorf erhält aufgrund der nach der Volkszahl festgelegten Verteilung einen Zweckzuschuss in Höhe von EUR 30.706,00. Diese Gelder sind zweckgebunden zur Gebührenentlastung einzusetzen. Der Gemeinderat der Gemeinde Baldramsdorf hat in seiner Sitzung vom 20. Dezember 2023 beschlossen, den gesamten Zweckzuschuss in Höhe von EUR 30.706,00 im Betrieb der Müllbeseitigung zu verwenden. Dadurch profitieren einerseits alle Gemeindebürger gleichermaßen von den Mitteln (Gleichheitsgrundsatz), andererseits konnte im Voranschlag 2024 der Gemeinde Baldramsdorf im Betrieb der Müllbeseitigung (Ansatz 852) kein positives/ausgeglichenes Ergebnis budgetiert werden, wodurch eine Erhöhung der Müllgebühren ohne Erhalt der Mittel für die Gebührenbremse unerlässlich wäre. Im Sinne des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit werden die Mittel durch Zufluss in den Betrieb der Müllbeseitigung verwendet.